Nach 3 - 9 Monaten ab Ausstellungsdatum des Führerscheins haben alle neuen Führerscheinbesitzer für A, B und L17 ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren. Voraussetzung für das Training ist, dass Sie die 1. Perfektionsfahrt (nicht erforderlich für A bzw. L-17-Absolventen) bereits in Ihrer Fahrschule absolviert und ins Führerscheinregister eingetragen wurde.
Das Fahrsicherheitstraining umfasst 6 Lektionen Praxis (à 50 min.) und
2 Lektionen (à 50 min.) und ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch gemäß § 13c Abs. 1 der Durchführungsverordnung des Führerscheingesetzes (FSG-DV) .
UNSERE EXPERTEN DER VERKEHRSSICHERHEIT BEGLEITEN SIE WÄHREND DER SCHULUNG.
Es erwarten Sie verständnisvolle Psychologen und kompetente, freundliche Instruktoren.
Erleben Sie anspruchsvolle Fahrsituationen!
Lernen Sie Gefahrensituationen kennen und erfolgreich zu bewältigen: z.B.: Bremsen auf glatter Fahrbahn und in Kurven, Bremsausweichübungen und vieles mehr! Nach abgeschlossenem Training erfolgt der Eintrag in das Führerscheinregister durch Ihre Fahrschule.
Durchfallen oder Nichtbestehen des Fahrsicherheitstrainings ist nicht möglich!