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Allgemeine Geschäftsbedingungen

​Drivers Point Fahrsicherheitstraining GmbH 1210 Wien, Schloßhoferstr. 38 im Folgenden Drivers Point GmbH
Stand 1. Jänner 2025

1. Allgemeines


1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen, datenelektronischen (Internet, Fax) und telefonischen Buchungen und werden mit jeder Buchung anerkannt. Änderungen der AGB behalten wir uns vor.
1.2 Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitpunkt laut unserem Angebot.
1.3 Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
1.4 Die Drivers Point GmbH ist berechtigt, Fotos und sonstiges Bildmaterial (insbesondere Videos) von der Veranstaltung anzufertigen und unentgeltlich in Werbebroschüren und sonstigen Publikationen und Veröffentlichungen (insbesondere auch im Internet) zu verwenden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Ihre Anmeldung kann schriftlich oder durch Online-Anmeldung über unser Anmeldeformular auf der DRIVERS POINT Homepage erfolgen. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung angeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.
2.2 Der Vertrag kommt mit unserer formlosen Annahme zustande.

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Auf den Anlagen der Drivers Point GmbH gilt die Straßenverkehrsordnung.
3.2 Während der gesamten Dauer des Trainings ist den Anweisungen der Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen diese Anordnung oder die Regeln der StVO können Teilnehmer - ohne Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr - von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
3.3 Wir behalten uns vor, Teilnehmer, bei denen der begründete Verdacht auf (Rest-) Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung besteht, ohne Rückerstattung des Kursbeitrags, von den praktischen Trainings auszuschließen.
3.4 Bei den Trainings dürfen nur Fahrzeuge ohne Spikereifen verwendet werden. Eine Ausnahme stellen spezielle Trainings auf Natureis dar. Fahrzeuge mit sogenannten Probekennzeichen können nach Rücksprache bei der Anmeldung zur Teilnahme am Training zugelassen werden.
3.5 Zum Training sind nur Fahrzeuge zugelassen, die verkehrs- und betriebssicher sind. Insbesondere ist auf den vom Hersteller empfohlenen Reifendruck zu achten.
3.6 Grundsätzlich wird mit dem eigenen Fahrzeug gefahren, es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Besorgung eines Leihfahrzeuges. (Bitte zeitgerecht bei der Anmeldung bekannt geben!). An der Veranstaltung dürfen nur Fahrer teilnehmen, die Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse sind.
Ausnahmen vom Erfordernis einer gültigen Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse sind die Teilnahme an Mehrphasenkursen und die Ausbildung für 125cm³ - Motorräder mit gültigem B-Führerschein (Code 111); weiters das Trainieren am Verkehrsübungsplatz, wenn das Training in Begleitung eines Besitzers einer gültigen Lenkberechtigung erfolgt.
3.7 Sämtliche Kurse und Trainings werden in Deutsch abgehalten. Sollten Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, empfehlen wir die Beiziehung eines Übersetzers auf eigene Kosten oder einer Begleitperson, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt.
3.8 Während der praktischen Ausbildung ist das Mitführen von weiteren Personen, gleich ob Erwachsene oder Kinder im Auto bzw. am Sozius des Motorrades / Motorroller nicht empfohlen, auf Wunsch des Kunden, jedoch auf eigene Gefahr und ohne Versicherungsschutz der Insassen/ Beifahrer nur nach Notwendigkeit und vorheriger Abklärung mit dem Fahrsicherheits-Zentrum.
3.9 Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir für das Kraftwagen-Training das Tragen von festem Schuhwerk und wetterfeste Bekleidung, Formular drucken da das Training größtenteils im Freien stattfindet. Für das Zweirad-Training (Motorräder, Motorroller) ist unbedingt Schutzbekleidung,
insbesondere Helm, Lederkombi oder Kombi aus anderem geeigneten Material, Handschuhe, Lederstiefel (oder zumindest knöchelumschließende Motorradboots) erforderlich. Für die Trainings sind unbedingt eigene feste Oberbekleidung und knöchelumschließende Schuhe notwendig. Helm mit Schutzhaube, Handschuhe sowie Ellbogen- und Knieschützer.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Kursgebühr überweisen Sie bitte vor Beginn des Trainings.
4.2 In der Kursgebühr sind die Kosten für eine allfällige Übernachtung und die Verpflegung nicht enthalten.
der Zusendung von Informationsmaterial, Werbeprospekten und Angeboten Drivers Point GmbH in Zusammenhang mit sämtlichen Aspekten zum Thema Fahrsicherheit sowie in die Übermittlung Ihrer oben genannten Daten an verbundene Unternehmen der Drivers Point GmbH zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial, Werbeprospekten und Angeboten über die Dienstleistungen und Produkte ein. Weiters stimmen Sie zu, über diese Angebote auch per Telefon, Fax oder E-Mail informiert zu werden.
Diese Zustimmung kann von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden.

5. Datenschutz

Die Drivers Point GmbH garantiert, dass sie bei der Verwendung Ihrer Daten das Datenschutzgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung beachtet.
Ihre bekanntgegebenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) werden für den Zweck der Vertragserfüllung EDV-unterstützt gespeichert und verarbeitet. Mit Vertragsabschluss willigen Sie darüber hinaus in die Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Zusendung, Werbeprospekten und Angeboten Drivers Point GmbH im Zusammenhang mit sämtlichen Aspekten zum Thema Fahrsicherheit sowie in die Übermittlung Ihrer oben genannten Daten an verbundene Unternehmen der Drivers Point GmbH zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial,
Werbeprospekten und Angeboten über die Dienstleitungen und Produkte ein, Weiters stimmen Sie zu, über Angebote auch per Telefon oder EMail informiert zu werden.
Diese Zustimmung kann von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden.

6. Versicherung

6.1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung des benützten Fahrzeugs mit österreichischem Kennzeichen deckt vom Teilnehmer verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Versicherungssumme. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug mit dem Einverständnis des Fahrzeughalters verwendet wird.

7. Stornobedingungen

 

Ein Rücktritt bis zu 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung ist möglich und bedarf der Schriftform.
Wir behalten uns vor, bei Terminverschiebungen eine Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.
Für Konsumenten gilt unabhängig vom nachfolgenden die Rücktrittsregelung gemäß § 5e KSchG, wonach ein Verbraucher von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen 
Vertragserklärung binnen sieben Tagen ab Vertragsabschluss schriftlich zurücktreten kann. Hierbei genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird.

8. Absagen/ Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Trainings gegebenenfalls zu verschieben oder abzusagen (z.B. extreme/gefährdende Wetterverhältnisse, zu geringe Teilnehmerzahl), ohne dass dem Veranstalter weitere Verpflichtungen als die Rückzahlung der Kursgebühr entstehen.
8.2 Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt (wie etwa witterungsbedingte Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, Innere Unruhen, Streik, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder undurchführbar, haben sowohl Sie als auch wir das Recht - abweichend von den Stornobedingungen in Pkt.7 - , die Veranstaltung abzusagen bzw. gegebenenfalls vorzeitig zu beenden. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten Veranstaltungsleistungen eine Entschädigung in angemessener Höhe (maximal der vertragliche Gesamtpreis) verlangen.
8.3 Sofern vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden - und zwar aufgrund von Umständen, die in Ihrer Sphäre liegen - , ohne dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt, haben wir Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Gesamtpreis.

9. Gewährleistung und Leistungsstörungen

9.1 Wir leisten Gewähr für die gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Veranstaltungen sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wir haben das Recht, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.
9.2 Keine Gewähr leisten wir für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, deren Leistung wir lediglich vermitteln. 
9.3 Sollten Leistungsstörungen auftreten, sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu unternehmen, um zur Behebung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserem bei der Veranstaltung anwesenden Instruktor/Beauftragten mitzuteilen. Befugnisse zur Abgabe rechtlicher Erklärungen haben unsere Beauftragten jedoch nicht.
9.4 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung unserer Leistungen können Sie entsprechende Minderung des vertraglichen Gesamtpreises verlangen, sofern Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, uns den Mangel unverzüglich mitzuteilen. 
Das Erfordernis der unverzüglichen Mängelrüge gilt für Verbraucher im Sinne des KSchG nicht.
9.5 Wir haften für Schäden, die Ihnen durch schuldhafte Nichterfüllung unserer vertraglichen Leistungen entstehen. Hierbei ist der Schadenersatz mit der Höhe des dreifachen vertraglichen Gesamtpreises begrenzt.

 

10. Haftungsfreistellung

Der Teilnehmer stellt die Firma Drivers Point GmbH haft- und klagsfrei für alle Ereignisse, die mit der Durchführung eines Fahrsicherheitstrainings in ursächlichem Zusammenhang stehen.

11. Sonstiges

11.1 Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens in 1210 Wien. Soweit dies nicht zulässig ist, ist der gesetzliche Gerichtsstand maßgeblich.
11.2 Sofern eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein sollte, wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt

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